Informationen zu den Kosten
Alle Leistungen sind nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten.
Grundlage der Abrechnung ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker. Die Behandlungskosten sind abhängig vom Beschwerdebild und von der Dauer der Behandlung.
Viele gesetzliche Kassen erstatten ihren Versicherten als Satzungsleistung einen Anteil des Rechnungsbetrages von osteopathischen Behandlungen. Voraussetzung ist eine qualitätsgesicherte Durchführung. Sie benötigen dafür eine ärztliche Verordnung im Sinne eines Privatrezeptes und der Osteopath muss eine umfassende Ausbildung von 1350 h in verschiedenen Teilgebieten der Osteopathie (parietale, viszerale und craniale Osteopathie) erfolgreich absolviert haben und durch den erfolgreichen Abschluss seiner Ausbildung auch berechtigt ist, einem Berufsverband beizutreten.
Versicherte privater Krankenkassen, privat Zusatzversicherte und Empfänger von Beihilfe bekommen Leistungen des Heilpraktikers teilweise erstattet. Die Erstattungsfähigkeit ist je nach Krankenkasse bezüglich der erstattungsfähigen Therapiemaßnahmen unterschiedlich. Die Liquidation für Privat- und Zusatzversicherte erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) Die meisten Privatversicherungen übernehmen ganz oder teilweise die Behandlungskosten. Dies ist abhängig von dem gewählten Tarif.
Je nach Dauer und Art der Behandlung kann man sich an ca. 90 € bei 55 min Behandlungszeit orientieren.
In unsere Praxis werden alle Bedingungen für eine mögliche Kostenübernahme erfüllt.
- Zertifizierter Osteopath und Verbandsmitglied im
Verband der freien Osteopathen Mitgliedsnummer: 478
- Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde mit Berufsbezeichnung Heilpraktiker
Die Behandlungstermine werden ausschließlich nach persönlichen Absprachen vergeben, welche auch telefonisch erfolgen können, dadurch sind die Termine verbindlich. Können Sie den Termin nicht wahrnehmen oder möchten Sie Ihre Behandlung verschieben, sagen Sie bitte bis spätestens 24 Stunden vorher ab. Andernfalls muss ich Ihnen den Termin leider in Rechnung stellen, da er nicht durch einen anderen Patienten zu ersetzen ist.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.