Grippeschutzimpfung
Die Grippe (Influenza) ist eine weltweite verbreitete, hochansteckende Infektionskrankheit. Die Inkubationszeit der Krankheit liegt bei wenigen Tagen und macht sich durch hohes Fieber, trockener Husten, Halsschmerzen, Kopf-und Gliederschmerzen sowie schweres Krankheitsgefühl aufmerksam. Im schlimmsten Fall können sich die Influenza-Viren auch auf die Lunge, Gehirn oder das Herz ausbreiten und dort schwerwiegende Folgen hinterlassen. In Deutschland gibt es fast tausend registrierte Todesfälle auf Grund dieser Erkrankung. Deutschland zählt bei der Grippe zu den am stärksten betroffenen europäischen Ländern. Während der letzten Grippewelle von der 40. Meldewoche 2017 bis zur 20. MW 2018 wurden aufgrund des Infektionsschutzgesetzes 334.000 labordiagnostisch bestätigte Fälle gemeldet. Davon mussten 60.000 labordiagnostisch bestätigte Fälle im Krankenhaus eingewiesen und behandelt werde. Die Anzahl der labordiagnostisch bestätigten Todesfälle lag bei 1674 Menschen. Von den 1.674 Todesfällen mit einer Influenzavirusinfektion wurde in 1.222 Fällen ein Influenza B-Virus nachgewiesen. 90 % der Fälle mit nachgewiesenen Influenza B-Viren waren 60 Jahre und älter.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Influenzaimpfung
- für alle Personen ab 60 Jahre,
- für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens ab 1. Trimenon
- für Personen mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens
- für Bewohner von Alters- oder Pflegeheimen
Geimpft werden sollten im Rahmen eines erhöhten beruflichen Risikos außerdem
- Personen mit erhöhter Gefährdung (z.B. medizinisches Personal) und
- Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
- Personen, die als mögliche Infektionsquelle für von ihnen betreute Risikopersonen fungieren können.